Bagatelldelikt
Das Glossar befindet sich im Aufbau!
Begriff |
Definition |
Bagatelldelikt |
Straftat von geringer Bedeutung. Im Gesetz kommt der Begriff nicht vor, wird aber allgemein für so genannte geringfügige Straftaten verwendet. Es werden darunter Straftaten verstanden, bei denen es sich um ein Vergehen handelt (kein Verbrechen), die Schuld des Täters als gering anzusehen ist oder kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht.
|